Businessplan schreiben, Ämter durchlaufen, Zahlen kalkulieren – genau hier bleiben die meisten Gründungen stecken. Für alle, deren Idee steht und die jetzt den Behörden- und Zahlenteil meistern wollen, besonders aus ALG I oder Bürgergeld heraus, wo jeder Euro zählt.
Gründungscoaching über einen AVGS – wenn du berechtigt bist. Wenn du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III) bewilligt bekommst, kann ein 1:1-Gründungscoaching auf deinem Weg in die Selbstständigkeit vollständig gefördert werden – für dich dann ohne eigene Coaching-Kosten. Es handelt sich um eine Ermessensleistung; es besteht kein Rechtsanspruch. Den Gutschein beantragst du bei deiner Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkraft; den Träger wählst du frei aus zugelassenen (AZAV-)Anbietern.
(Businessplan und Anträge lassen sich im geförderten Gründungscoaching gemeinsam vorbereiten.)
Das Workbook zu Band 2 enthält die 9 Businessplan-Bausteine, die Finanzplan-Rechenwerke und die Antrags-Checklisten (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Tragfähigkeitsbescheinigung) zum Ausfüllen. Per QR-Code im Buch direkt hier abrufbar.
Alle Beispiele sind frei erfunden oder anonymisiert. Es gibt keine Erfolgs- oder Bewilligungsgarantie; die Bücher und das Workbook unterstützen dich dabei, deine Gründung vorzubereiten und deine Anträge bestmöglich aufzustellen. Dieses Angebot ist kein amtliches Werk und keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung; es ist nicht von der Bundesagentur für Arbeit, einem Jobcenter, der KfW, dem BAFA oder einer Behörde herausgegeben oder autorisiert. AVGS-Gründungscoaching (§ 45 SGB III), Gründungszuschuss (§ 93 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und vergleichbare Leistungen sind Ermessensleistungen der zuständigen Träger – kein Rechtsanspruch, keine Garantie auf Bewilligung oder Gründungserfolg. → Impressum · Datenschutz · Widerruf · AGB
Trag dich kurz ein – wir melden uns mit einer konkreten nächsten Option (und dem Workbook, sobald der Versand freigeschaltet ist).